Gründung 1991 auf Basis eines Ministerratsbeschlusses (1990), später Verankerung im Produktsicherheitsgesetz (PsG 2004), ist formell ein Sonderausschuss des Präsidialrats von Austrian Standards International (ASI), das Büro des Verbraucherrats wird vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) betrieben.
Ziel
Die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien und gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten.
Vorsitz des Verbraucherrates
Dipl. Ing. Christian Kornherr Verein für Konsumenteninformation
Der Verbraucherrat befasst sich aber nicht nur mit Normung, sondern auch mit Gesetzgebung im technischen Bereich - insbesondere dort, wo es eine enge Verzahnung zwischen den beiden Bereichen gibt. Und das ist immer öfter der Fall.
Entsprechend der so genannten „neuen Konzeption“ werden heute in der EU vielfach nur noch allgemeine Schutzziele in Richtlinien festgelegt. Die ergänzenden technischen Spezifikationen werden von den europäischen Normungsinstitutionen CEN (Comité Européen de Normalisation), CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique) und ETSI (European Telecommunications Standards Institute) in Form von harmonisierten europäischen Normen auf der Grundlage von Mandaten der Kommission erstellt. Als eine Folge dieses Konzepts werden zahlreiche verbraucherrelevante Entscheidungen im Rahmen der europäischen Normung getroffen.
In zunehmenden Ausmaß wird die Erarbeitung von Normen auf die internationale Ebene verlagert. Häufig stützen sich europäische Spezifikationen auf Normen, welche von ISO (International Organization for Standardization), IEC (International Electrotechnical Commission) oder ITU (International Telecommunication Union) produziert werden.
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