Bereits ein Knall einer Spielzeug-pistole konnte das Gehör nachhaltig schädigen. Feuerte ein Kind einen Schuss unmittelbar in der Nähe seines Ohres (oder das einer anderen Person) ab, so wurden dabei Spitzenpegel von etwa 160 Dezibel wirksam. Diese Werte entsprachen denen echter Schusswaffen und waren bedeutend höher als der in der Europäischen Union am Arbeitsplatz gültige Grenzwert.
Fast 10 Jahre dauerte es, um innerhalb der europäischen Normungsorganisation CEN adäquate Grenzwerte für Lärm dieser Art festzulegen. Die kommerziellen Interessen der einschlägigen Industrie wurden zunächst als wichtiger erachtet, als das Gehör von Kindern zu schützen. Auf Initiative des Verbraucherrats erhob Österreich 1998 formell Einspruch gegen die Norm. Die Kommission folgte den Argumenten der Verbraucherschützer, CEN musste korrigieren.
Im Jahr 1998 wurde die überarbeitete Fassung der Spielzeugnorm EN 71-1 ("Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und physikalische Eigenschaften") veröffentlicht. Sie unterscheidet sich von der vorherigen Ausgabe unter anderem durch die Aufnahme von Lärmgrenzwerten.
Lauter als am Arbeitsplatz erlaubt
Diese Ergänzung war zu begrüßen, jedoch ist der Grenzwert für die Impulslärmbelastung durch Spielzeugrevolver und ähnliche Spielzeuge, welche mit Pulver gefüllten Kapseln betrieben werden, viel zu hoch ausgefallen. Für eine dreijährige Übergangsfrist galt ein Limit von 140 dB(C), gemessen in einem Abstand von einem halben Meter von der Schallquelle. Feuert ein Kind einen Schuss unmittelbar in Ohrnähe eines anderen ab (was durchaus in der Praxis vorkommt), so werden dabei an die 160 Dezibel wirksam.
Das ist bedeutend höher als der in der Europäischen Union am Arbeitsplatz gültige Grenzwert von 140 dB, der sich auf die Position am Ohr bezieht. Bereits ein Impuls (Schuss) kann zu einer irreversiblen Gehörschädigung oder zu Tinnitus (Ohrensausen) führen. In einer neueren deutschen Studie wurden 20 Fälle von akutem akustischem Trauma gezeigt, welche auf Spielzeugpistolen zurückzuführen sind (Fleischer G., Hoffmann E., Lang R. und Müller R.: Dokumentation der Auswirkungen von Kinderknallpistolen. HNO 47, S 535-540(1999)). Einige Fälle wurden auch aus anderen Ländern berichtet. Sehr wahrscheinlich stellen sie aber nur die Spitze eines Eisberges dar, da solche Unfälle häufig unentdeckt bleiben. Die Kinder werden den Schaden nur dann bemerken, wenn er gravierend ist und nur dann ihre Eltern informieren. Und selbst dann ist es ungewiss, ob eine medizinische Behandlung erfolgt und der Fall registriert wird.
Sämtliche Warnungen einiger prominenter Gehörschutzexperten Europas, wurden ignoriert. Von Professor Axelsson, Dr. Paschier Vermeer und Professor Smoorenburg wurde ein Papier mit folgender Aussage übermittelt: "Das Spielzeug sollte so hergestellt werden, dass es unter keinen Umständen möglich ist dass ein Kind (oder ein Dritter) einem Spitzenpegel von mehr als 140 dB ausgesetzt wird". Auch ein WHO Dokument betreffend Umgebungslärm enthält eine ähnliche Empfehlung. Einige Experten vertreten sogar die Auffassung , dass der Grenzwert für Spielzeug aufgrund der Unsicherheiten bei der Risikoabschätzung etwas niedriger ausfallen sollte (die Empfindlichkeit der Kinder gegenüber Lärm ist nicht bekannt).
Erst nach der Übergangsfrist sollte der Wert so weit reduziert werden, dass auch unter ungünstigen Verhältnissen nicht mehr als etwa 140 Dezibel am Ohr eines Kindes auftreten können (125 dB in 50 cm Abstand). Der einzig positive Aspekt in dieser Angelegenheit.
Gehörschaden möglich
In Anbetracht der zahlreichen Studien, die bei Jugendlichen ein hohes Maß an Gehörverlust nachwiesen, war der Grenzwert für Impulslärm in der Spielzeugnorm daher als völlig unangemessen zu beurteilen. Konsequenter Weise haben die Behörden Deutschlands und – auf Grund der Initiative des Verbraucherrates - Österreichs die Norm bei der Kommission als nicht konform zu den Schutzzielen der Spielzeugrichtlinie beeinsprucht (Schutzklauselverfahren).
Dieser Standpunkt wurde von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten sowohl in der Arbeitsgruppe zur Sicherheit von Spielzeug der Kommission als auch im Ausschuss "Normen und technische Vorschriften" (Ausschuss 98/34) und auch von ANEC, der europäischen Organisation zur Vertretung der Verbraucher in der Normung, unterstützt. Daher wurde der entsprechende Abschnitt der Norm bei der Publikation der Referenz im Amtsblatt (OJ C 215/4, 28.7.1999) nicht anerkannt. In der Begründung (OJ C 259/05, 11.9.1999) wurde von der Kommission sehr klar hervorgehoben, dass der in der Spielzeugnorm festgelegte Wert bei vorhersehbarem Gebrauch von Spielzeugrevolvern durch Kinder zu Lärmexpositionen führen kann, welche 140 dB beträchtlich überschreiten und dadurch die Gefahr eines Gehörschadens besteht.
Illustration von David Chapman
Kommission besteht auf niedrigem Limit
Zunächst war es nicht möglich, bei der Änderung der Norm im CEN Spielzeugkomitee einen sicheren Wert festzulegen. Nur die nordischen Länder und Österreich - vertreten durch den Verbraucherrat - haben die Interessen der Kinder verteidigt. Der Wert wurde zwar in einem Normentwurf geringfügig auf 134 dB (50 cm Abstand, rund 155 dB am Ohr) reduziert, lag jedoch immer noch beträchtlich über dem Arbeitsplatzgrenzwert. Dafür wurde aber gleich noch der oben erwähnte niedrigere Wert von 125 dB, der nach der Übergangsperiode in Kraft treten sollte, gestrichen. Mit anderen Worten: der relativ sichere Wert für die Zukunft wurde eliminiert. Ein Rückschritt also. Die Interessen der einschlägigen Spielzeugindustrie wurden weiterhin wichtiger erachtet als der Schutz der Kinder.
Daraufhin wurde abermals die Meinung der Mitgliedsstaaten von der Kommission eingeholt. Wieder sprach sich eine klare Mehrheit gegen die Annahme der Norm aus. Die Kommission hat daher in einem weiteren Brief an CEN festgehalten, dass der anvisierte Grenzwert nicht im Einklang mit der Spielzeugrichtlinie ist. Außerdem hat die Kommission entschieden, die Ausgabe 98 der Spielzeugnorm nunmehr voll anzuerkennen, da die dreijährige Übergangsfrist im Sommer 2001 zu Ende geht. Gleichzeitig hat die Kommission klar gemacht, dass sie keine Norm anerkennen wird, welche einen höheren Grenzwert als 125 dB enthält.
Auf Grund des massiven Drucks hat das CEN Spielzeugkomitee schließlich den Widerstand aufgegeben und darauf verzichtet, den Grenzwert wieder zu erhöhen. Ein großer Erfolg für die europäischen Verbrauchervertreter und den österreichischen Verbraucherrat nach beinahe 10 Jahren intensiver Lobbytätigkeit und Einsatz für die Sicherheit von Kindern.
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