Neue Formaldehyd-Grenzwerte für Spielzeug

Die EU Kommission hat Grenzwerte für Formaldehyd in Spielzeug, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, verabschiedet (RICHTLINIE (EU) 2019/1929 DER KOMMISSION). Festgelegt wurde ein Migrationsgrenzwert für polymere Materialien, ein Emissionsgrenzwert für Materialien aus Kunstharzpressholz, sowie Gehaltsgrenzwerte für Textilmaterialien, Ledermaterialien, Papiermaterialien und für wasserbasierten Materialien. Diese gesetzlichen Regelungen gehen auf eine Initiative des Verbraucherrats zurück. Der Leiter seines Büros (F. Fiala) hatte 2016 ein Positionspapier für die europäische Verbraucherorganisation ANEC verfasst, welches solche Vorschriften vorgeschlagen hatte. Auch wenn diese Bestimmungen nicht für alle Spielzeuge gelten (was im Rahmen der EU Spielzeugrichtlinie leider nicht machbar ist), so kann deren Verabschiedung als großer Erfolg für den Verbraucherrat und die europäischen Verbraucherorganisationen betrachtet werden. Die Richtlinie der Kommission gibt es hier: eur-lex.europa.eu Das Positionspapier der ANEC gibt es hier: anec.eu

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