Neue Anilin-Grenzwerte für Spielzeug

Die EU Kommission hat Grenzwerte für Anilin in Spielzeug, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, verabschiedet (RICHTLINIE (EU) 2021/903 DER KOMMISSION). Festgelegt wurden Gehaltsgrenzwerte nach reduktiver Spaltung in Textilien, Leder sowie Fingermalfarben. Darüberhinaus gibt es auch noch einen Grenzwert für freies Anilin in Fingermalfarben.

Diese gesetzlichen Regelungen gehen auf eine Initiative des Leiters des Büros des Verbraucherrats (F.Fiala) zurück, der 2016 ein Positionspapier mit entsprechenden Forderungen für die europäische Verbraucherorganisation ANEC verfasst hat. Auch wenn diese Bestimmungen nicht für alle Spielzeuge gelten (was im Rahmen der EU Spielzeugrichtlinie leider nicht machbar ist), so kann deren Verabschiedung als großer Erfolg für den Verbraucherrat und die europäischen Verbraucherorganisationen betrachtet werden. Die Richtlinie der Kommission gibt es hier: eur-lex.europa.eu Das Positionspapier der ANEC gibt es hier: anec.eu

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