Eine weitere Studie zu Aromastoffen in E-Liquids
Die fünfte vom Verbraucherrat beauftragte Studie zu E-Zigaretten befasste sich mit verschiedenen Aspekten von Aromastoffen. Unter anderem wurde untersucht, ob die in dieser und vorhergehenden Studien identifizierten 280 Aromastoffe in anderen Bereichen verwendet werden oder beschränkt sind. Es wurde festgestellt, dass 221 von diesen (79%) als Lebensmittelaromastoffe zugelassen sind während 3 von ihnen nicht über gewissen Grenzen als Lebensmittelaromastoff eingesetzt werden dürfen. Keiner der identifizierten 280 Aromastoffe ist in Kosmetikprodukten verboten. Allerdings gibt es für 29 von ihnen (10,4%) Beschränkungen. Ausserdem wurden Grenzwerte für weitere 67 neue Aromastoffe in E-Liquids berechnet. Insgesamt wurden Grenzwerte für 102 Aromastoffe ermittelt. Ein Teil der Studie beschäftigte sich mit der Zusammensetzung von Aromastoffen. Ein bestimmtes Aroma (z.B. Erdbeere) kann aus verschiedenen Komponenten unterschiedlicher Konzentrationen gemischt werden. Das könnte die Substitution von Substanzen erleichtern, welche als problematisch eingeschätzt wurden. Die Studie kann über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.