LÄRMGRENZWERTE FÜR SPIELZEUG - Kurzfassung

Bereits ein Knall einer Spielzeugpistole kann das Gehör nachhaltig schädigen. Fast 10 Jahre dauerte es, um innerhalb der europäischen Normungsorganisation CEN adäquate Grenzwerte für Lärm dieser Art festzulegen. Die kommerziellen Interessen der einschlägigen Industrie wurden als wichtiger erachtet, als das Gehör von Kindern zu schützen.

Der vom zuständigen Komitee festgelegte Wert überstieg den am Arbeitsplatz in der EU zulässigen Pegel beträchtlich. Warnende Expertenstimmen wurden genauso ignoriert wie die Nichtanerkennung des zu hohen Grenzwertes durch die Kommission und die Mitgliedsstaaten. Die Behörden Deutschlands und Österreichs (letztere auf Initiative des Verbraucherrats) hatten den relevanten Abschnitt der Spielzeugnorm formell im Rahmen des sogenannten Schutzklauselverfahrens beeinsprucht.

Der CEN Spielzeugausschuß hat nach klaren Worten der Kommission, welche sich den massiven Bedenken der Konsumentenschützer anschloß, den Widerstand im Frühjahr 2001 schließlich aufgegeben. Einer unserer größten Erfolge.
 

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